| Master of Laws (LL.M.) | Mainzer Medieninstitut | |
Beschreibung Der Masterstudiengang baut auf der allgemeinen juristischen Ausbildung auf und vermittelt vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne. Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Der Zweck des Studienganges bestimmt dessen Aufbau. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlpflichtkurse garantiert eine umfassende Ausbildung und ermöglicht daneben individuelle Schwerpunktsetzung.
Im April 2006 wurde durch Änderung der Fachanwaltsordnung die Fachanwaltsbezeichnung für Medien- und Urheberrecht neu zugelassen. Ab dem Wintersemester 2007⁄08 wird im Rahmen des Weiterbildungsstudiengangs Medienrecht auch ein anwaltsspezifischer Fachlehrgang angeboten. Dieser umfasst alle nach § 14 j FAO erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht. Master of Laws (LL.M.) Medienrecht Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Berufsbegleitend Inhalt Pflichtmodule (zugleich nachzuweisende Kenntnisse gem. § 14 j FAO):
Medienrecht I: Grundlagen:
Grundlagen
Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung
Recht der Wort- und Bildberichterstattung.
Medienrecht 2: Recht der elektronischen Medien
Rundfunkrecht:
Telemedien Internetrecht
Telekommunikationsrecht
Wettbewerbs- und Werberecht.
Medienrecht 3: Urheberrecht und Titelschutz:
Urheberrecht (einschließlich Recht der Wahrnehmungsgesellschaften Leistungsschutzrechte Urhebervertragsrecht Internationale Urheberrechtsabkommen)
Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
Film- und Fernsehvertragsrecht
Titelschutz und Markenrecht
Wahlmodule u.a.:
Europäisches Medienrecht (SS)
Internationales Medienrecht (SS)
Rechtsvergleichung: Introduction to the media law of the U.S. (SS)
Trademark Law and e-Commerce in the U.S. for Providers of Electronic Content (SS)
Medienverfassungsrecht (WS)
Medienarbeitsrecht (WS)
Medienstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht (WS)
Technische Grundlagen (WS)
Einführung in den Journalismus (SS)
Mediengeschichte (voraussichtlich SS)
Medienforschung (SS)
Medienmanagement (SS)
Medienpolitik
Medienanalyse (WS).
Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Presse und Rundfunk.
Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Urheberrecht.
Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Internet und Telekommunikationsrecht.
Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Wettbewerbsrecht.
Seminare und weitere vertiefende Kurse
zu verschiedenen Bereichen des Medienrechts
(z.B. Medienökonomie Fernsehjournalismus Konvergenz der Medien Sportrechte usw.). Der Weiterbildungsstudiengang richtet sich an Absolventen der rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. ZEvA Zulassungsvoraussetzungen 6 Monate Berufserfahrung oder Antritt des Referendariats Ja Termine und Dauer 2009-10-15 (Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich) 8 Wochen vor Beginn 12 Monate 0 Die Kurse finden idR freitags und samstags statt. Kosten und Finanzierung 4.300,00 € (Für den Fachanwaltslehrgang: 1900- Euro) 3.800,00 € 0,00 € 500,00 € Nach Absprache möglich. Es existiert ein Härtefonds. | Mainzer Medieninstitut Kaiserstr. 32 55116 Mainz [Deutschland] Studienorte Johannes Gutenberg-Universität Mainz Fachbereich3 Ansprechpartner Weitere Informationen | |