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Mainzer Medieninstitut
Beschreibung
Der Masterstudiengang baut auf der allgemeinen juristischen Ausbildung auf und vermittelt vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne. Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Der Zweck des Studienganges bestimmt dessen Aufbau. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlpflichtkurse garantiert eine umfassende Ausbildung und ermöglicht daneben individuelle Schwerpunktsetzung. Im April 2006 wurde durch Änderung der Fachanwaltsordnung die Fachanwaltsbezeichnung für Medien- und Urheberrecht neu zugelassen. Ab dem Wintersemester 2007⁄08 wird im Rahmen des Weiterbildungsstudiengangs Medienrecht auch ein anwaltsspezifischer Fachlehrgang angeboten. Dieser umfasst alle nach § 14 j FAO erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht.

Abschluss
Master of Laws (LL.M.) 
Programm
Medienrecht 
Fachrichtung
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften 
Zeitmodell
Berufsbegleitend 

Inhalt
Studieninhalte
Pflichtmodule (zugleich nachzuweisende Kenntnisse gem. § 14 j FAO): Medienrecht I: Grundlagen: Grundlagen Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung Recht der Wort- und Bildberichterstattung. Medienrecht 2: Recht der elektronischen Medien Rundfunkrecht: Telemedien Internetrecht Telekommunikationsrecht Wettbewerbs- und Werberecht. Medienrecht 3: Urheberrecht und Titelschutz: Urheberrecht (einschließlich Recht der Wahrnehmungsgesellschaften Leistungsschutzrechte Urhebervertragsrecht Internationale Urheberrechtsabkommen) Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht Film- und Fernsehvertragsrecht Titelschutz und Markenrecht Wahlmodule u.a.: Europäisches Medienrecht (SS) Internationales Medienrecht (SS) Rechtsvergleichung: Introduction to the media law of the U.S. (SS) Trademark Law and e-Commerce in the U.S. for Providers of Electronic Content (SS) Medienverfassungsrecht (WS) Medienarbeitsrecht (WS) Medienstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht (WS) Technische Grundlagen (WS) Einführung in den Journalismus (SS) Mediengeschichte (voraussichtlich SS) Medienforschung (SS) Medienmanagement (SS) Medienpolitik Medienanalyse (WS). Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Presse und Rundfunk. Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Urheberrecht. Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Internet und Telekommunikationsrecht. Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Wettbewerbsrecht. Seminare und weitere vertiefende Kurse zu verschiedenen Bereichen des Medienrechts (z.B. Medienökonomie Fernsehjournalismus Konvergenz der Medien Sportrechte usw.). 
Zielgruppe
Der Weiterbildungsstudiengang richtet sich an Absolventen der rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. 
Akkreditiert
ZEvA 

Zulassungsvoraussetzungen
Allgemein
6 Monate Berufserfahrung oder Antritt des Referendariats 
Hochschulabschluss
Ja 
Sprachtest
 

Termine und Dauer
Nächster Starttermin
2009-10-15  (Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich) 
Bewerbungsschluss
8 Wochen vor Beginn 
Studiendauer
12 Monate 
Unterrichtsstunden
Unterrichtszeiten
Die Kurse finden idR freitags und samstags statt. 

Kosten und Finanzierung
Gesamtkosten
4.300,00 € (Für den Fachanwaltslehrgang: 1900- Euro)
Davon Studiengebühren
3.800,00 € 
Davon Bewerbungsgebühr
0,00 € 
Davon Prüfungsgebühr
500,00 € 
Zahlungsmöglichkeiten
Nach Absprache möglich. 
Fördermöglichkeiten
Es existiert ein Härtefonds. 




Mainzer Medieninstitut
Kaiserstr. 32
55116 Mainz [Deutschland]


Studienorte
Johannes Gutenberg-Universität Mainz Fachbereich3


Ansprechpartner

Weitere Informationen


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